Wichtige Informationen
Alles, was Sie über unsere Dienstleistungen und Prozesse wissen müssen.
Ihre Entlastung im Trauerfall
Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen sie bisher noch nicht konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.
Erfahren Sie, wie umfassend unser Angebot an Sie ist, welche Dokumente wir zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Was im Sterbefall zu tun ist
Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.
Spätestens am 3. Werktag nach versterben der Person muss der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
Wir schaffen Freiräume für Ihre Trauer
Bestattungen - Lenzen organisiert und regelt für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen. Wir beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung und begleiten Ihre Trauerarbeit und den Abschied von Ihren Verstorbenen. Unsere Dienste erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Wunsch.
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Unsere Begleitung umfasst:
- Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen
- Die Behandlung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen
- Die mögliche Aufbahrung bei Ihnen zu Hause oder in der Trauerhalle
- Die Organisation und Durchführung der Bestattung
- Die Erledigung aller Formalitäten beim Standes- und Friedhofsamt sowie die Erledigung weiterer Formalitäten nach Absprache
- Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
- Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
- Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen
- Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners
- Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier
- Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen
- Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze
- Die Dekoration des Grabes, auf Wunsch auch die Pflege
- Die Auslegung einer Kondolenzliste
- Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung
- Die Trauerbegleitung
Unsere Mitarbeiter wissen um die Schwere und Schwierigkeit Ihrer Situation. Sie stehen Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite und schaffen so Raum und Zeit für Ihre individuelle Trauerarbeit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Bestattungsformen
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Erdbestattung
Bestattungsformen: Erdbestattung
Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.- Reihengrabstätte: Zuteilung des Grabes, ausschließlich Beisetzung des Verstorbenen, keine Verlängerung der Ruhefrist
- Wahlgrabstätte: Einzel- oder Doppelgrabstelle, zum Teil individuelle Auswahl, Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich
In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.
Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.
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Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung, die mit und ohne Trauerfeier durchgeführt werden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben. Als Beisetzungsstätten werden Urnen-Reihengräber, Urnen-Doppelgräber, Urnen-Wiesengräber, Verstreuung sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten.
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Waldbestattung
Bei der Waldbestattung, geht nach deutschem Gesezt immer eine Feuerbestattung vorraus. Bei dieser Art der Bestattung, wird die Urne in einem dafür vorgesehenem Wald an einem Baum beigesetzt. Hierbei kann man Familienbäume oder Gemienschaftsbäume erwerben.
In den Niederlanden besteht die Möglichkeit einer Sargbestattungen im Wald.
Wir beraten Sie.
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Seebestattung
Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Bestattung der Urne außerhalb der Dreimeilenzone im Meer, bei der ein Kapitän die Urne dem Meer übergibt. Die Hinterbliebenen erhalten ein Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung auch beiwohnen.
Hinweis: Eine Seebestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Seebestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden. -
Anonyme Bestattung
Auch der Aschenverstreuung geht immer eine Feuerbestattung voraus. Die Beisetzung der Asche kann mit und ohne Beisein der Angehörigen auf einem anonymen Urnenfeld durchgeführt werden. Grabpflegeleistungen fallen nicht an.
Hinweis: Die anonyme Achenverstreuung ist nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine anonyme Urnenbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden. -
Bestattungsbedarf
So vielfältig wie der Abschied, so unterschiedlich ist auch das Sortiment unseres Bestattungsbedarfs: Särge, Urnen und eine große Auswahl an Zubehör für den letzten Abschied bieten wir in unseren Ausstellungsräumen an. Denn zu jeder Persönlichkeit soll auch das Passende für eine würdige Bestattung gefunden werden. In unserer reichhaltigen Auswahl befinden sich Modelle aller Art und aller Preisklassen.
Wir bieten folgenden Bestattungsbedarf:
- Särge
- Urnen
- Kissen und Deckengarnitur
- Totenbekleidung
- Grabmale
- Blumenschmuck
- Erinnerungsschmuck
- Fingerabdrücke
- Sonstiges
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Ausstattung und Dekoration
Im Vordergrund unserer Arbeit steht seit jeher die Persönlichkeit des Verstorbenen und seiner Angehörigen. Wir möchten jeden Verstorbenen würdevoll verabschieden und gestalten die Sargdekoration sowie die gesamte Dekoration in der Trauerhalle deshalb seinem Wesen und seinen persönlichen Wünschen entsprechend.
Auch bei der individuellen Auswahl des Sarges oder der Urne helfen wir Ihnen gerne weiter. Unser Institut verfügt über eine große Auswahl an Särgen und Urnen in allen Preisklassen.
In enger Abstimmung mit den Angehörigen kümmern wir uns um:
- Die ansprechende und würdevolle Dekoration des Sargs oder der Urne
- Die Blumenarrangements in der Trauerhalle sowie am Grab
- Eine auf die Blumendekoration abgestimmte Kerzenbeleuchtung mit ausgewählten Kerzen und Leuchtern
- Die Integration persönlicher Gegenstände des Verstorbenen in die Dekoration der Trauerhalle
Formalitäten
Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir von Bestattungen - Lenzen stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.
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Wir übernehmen für Sie:
- Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
- Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
- Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
- Abmeldung bei der Krankenkasse
- Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als
- Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente
- Benachrichtigung des Arbeitgebers
- Abmeldung beim Arbeitsamt
- Abmeldung beim Versorgungsamt
- Polizeiliche Abmeldung
- Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
- Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung
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Wir benötigen:
Personalausweis des Verstorbenen
Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit
Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die
Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
Grabstellennachweis, falls vorhanden
Legatsvertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden
Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein
Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.
Kosten
Die Kosten einer Bestattung variieren sehr stark, denn sie hängen immer von den persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen ab. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass sich die Kosten einer Bestattung aus vielen einzelnen Faktoren zusammensetzen. So ist grundsätzlich zwischen den Kosten für das Bestattungsinstitut (Eigenleistungen) und den Kosten für Nebenleistungen und Fremdauslagen (Fremdleistungen) zu unterscheiden.
Die Kosten einer Bestattung so umfassend und transparent wie möglich darzustellen, ist das Ziel von Bestattungen - Lenzen. Dies ist uns jedoch nicht pauschal möglich, sondern nur in enger Abstimmung mit Ihnen und unter Kenntnis Ihrer persönlichen Vorstellungen und Wünsche.
Ein seriöses Bestattungsunternehmen wie das unsere nimmt sich deshalb die Zeit, alles detailliert mit Ihnen zu besprechen. Erst auf dieser Basis ist es uns möglich, Ihnen ein faires und umfassendes Angebot zu unterbreiten.
Sie haben noch Fragen?
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an unter 02462 8786 oder benutzen Sie unser Kontaktformular.
Bei einer Bestattung fallen Kosten an für:
- Die Leistungen des Bestattungsinstituts, z.B. die Kosten für Sarg, Totenbekleidung, Überführung des Verstorbenen, Ankleiden und Einsargen, Vorbereiten der Trauerfeier, Dekoration der Trauerhalle, Sarg- oder Urnenträger
- Auslagen und Fremdrechnungen, z.B. die Kosten für die Beurkundung und Sterbeurkunden beim Standesamt, Arztkosten (Untersuchung und Ausstellung des Todesscheins), Traueranzeigen, Blumenarrangements usw.
- Die Friedhofsverwaltung, z.B. die Kosten für den Grabstellenkauf und Nutzung der Kapelle
- Die Grabgestaltung durch Steinmetz und Gärtner, z.B. Kosten für die Grabeinfassung, ein Grabmal und die Bepflanzung
Ihnen sowie Ihren Angehörigen zuliebe: Sorgen Sie vor
Das Thema Tod mag nicht so recht zum Leben passen. Und doch ist der Tod unausweichlich. Treffen Sie deshalb schon im Leben Vorsorge dafür, wie dieser allerletzte Abschied aussehen soll.
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs entscheiden Sie selbst über Art und Umfang Ihrer dereinstigen Bestattung. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Angehörigen im Sterbefall nicht unnötig belastet werden. Darüber hinaus können Sie sicher sein, dass im Fall Ihres Ablebens alles in Ihrem Sinne getan wird und Ihr Leben einen Ihrer Persönlichkeit entsprechenden würdigen Abschluss erhält.
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
Uns ist es wichtig, Ihnen für diesen letzten Weg mit verbindlichen Zusagen Sicherheit zu geben. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter 02462 8786 oder benutzen Sie unser Kontaktformular.
Ein Vorsorgegespräch bei uns umfasst:
- Die Auswahl der Bestattungsart
- Die Gestaltung der Trauerfeier
- Art und Umfang der Blumenarrangements
- Die Organisation und Gestaltung von Traueranzeigen und Sterbebildern
- Die Benennung Ihnen wichtiger Personen, die im Fall des Ablebens unbedingt benachrichtigt werden sollen
- Die Auswahl von Särgen oder Urnen
- Die Regelung der späteren Grabpflege
- Die Festlegung und Bezahlung aller Kosten
- Die Zusammenstellung aller benötigten Dokumente zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten inklusive der Nachlassregelung
- Weitere individuelle Wünsche und Bedürfnisse